Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 04.02.2026 · Diese AGB gelten für IT‑Dienstleistungen der R17 GmbH.

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich & Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge über IT‑Dienstleistungen, Managed Services, Automatisierung, AI‑gestützte Workflows, Netzwerk‑ und Security‑Leistungen der R17 GmbH (im Folgenden „R17“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur, soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen. Unternehmerische Kunden sind Unternehmen im Sinne des UGB.

„Leistungen“ sind alle von R17 erbrachten Dienste (Beratung, Betrieb, Projekt, Support, Schulung), „SLA“ ist ein schriftlich vereinbarter Service‑Level‑Vertrag, „Werkleistung“ ist eine geschuldete Leistung mit abnahmefähigem Ergebnis.

§ 2 Leistungen & Leistungsumfang

Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Auftrag, Projekt‑/Leistungsbeschreibungen oder einem Service Level Agreement (SLA). R17 erbringt Dienstleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.

Beratungs‑ und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch keine Rechts‑ oder Steuerberatung dar.

Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) werden gesondert vereinbart und können Termin‑ und Kostenfolgen nach sich ziehen.

R17 schuldet – sofern nicht anders vereinbart – keine dauerhafte 24/7‑Verfügbarkeit und keine bestimmten Erfolgskennzahlen. Verpflichtungen zu Reaktions‑/Wiederherstellungszeiten ergeben sich ausschließlich aus SLA.

§ 3 Vertragsabschluss & Rangfolge

Angebote von R17 sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, unterschriebenes Angebot, Bestellbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Abweichende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn R17 deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ungewöhnliche oder überraschende Klauseln werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich hervorgehoben und bestätigt wurden.

Rangfolge der Dokumente: (1) Individualvereinbarung/Angebot, (2) SLA/Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systemdokumentationen sowie Ansprechpartner zeitgerecht zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich von R17.

§ 5 Termine, Abnahme & Leistungserbringung

Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Bei höherer Gewalt (z. B. Ausfälle von Rechenzentren, Provider‑Störungen, behördliche Maßnahmen) verlängern sich Fristen angemessen.

Bei Werkleistungen erfolgt eine Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Übergabe schriftlich wesentliche Mängel rügt.

Wartungs‑ und Update‑Fenster können – sofern vereinbart – zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich sein.

R17 ist berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu unterbrechen, wenn dies zur Abwehr akuter Risiken erforderlich ist.

§ 6 Support, Erreichbarkeit & SLA

Supportzeiten, Reaktionszeiten und Priorisierungen richten sich nach dem vereinbarten SLA. Ohne SLA gelten Supportzeiten an Werktagen (Mo–Fr) während üblicher Geschäftszeiten in Österreich.

„Best‑Effort“‑Leistungen sind Leistungen ohne garantierte Reaktions‑ oder Wiederherstellungszeiten.

Service‑Credits oder Pönalen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im SLA vereinbart wurden.

Service‑Credits dienen ausschließlich als Ausgleich für SLA‑Verstöße und stellen die alleinige und abschließende Entschädigung für SLA‑Unterschreitungen dar. Ein Anspruch auf weitere Ansprüche ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 7 Entgelt, Abrechnung, Zahlungen

Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Abrechnung erfolgt nach Aufwand, Pauschale oder SLA‑Modell, wie vereinbart.

Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist R17 berechtigt, Verzugszinsen und angemessene Mahnspesen zu verlangen.

Aufwände, die durch verspätete Mitwirkung oder nachträgliche Änderungen verursacht werden, können zusätzlich verrechnet werden.

Für Unternehmer gilt der gesetzliche Verzugszinssatz gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 8 Subunternehmer & Drittleistungen

R17 darf zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einsetzen. Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Cloud‑Dienste, Hardware) werden zu den jeweiligen Hersteller‑/Anbieterbedingungen bereitgestellt.

§ 9 Schutzrechte, Nutzungsrechte, Eigentum

Sämtliche Schutz‑ und Urheberrechte an von R17 geschaffenen Leistungen verbleiben bei R17, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

Bei Lieferung von Hardware oder Software kann Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vereinbart werden. Lizenzen werden gemäß Herstellerbedingungen bereitgestellt.

§ 10 Gewährleistung & Mängelrüge

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Dienstleistungen bezieht sich Gewährleistung auf die vertragsgemäße Erbringung der Leistung, nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.

§ 11 Haftung & Haftungsbeschränkung

R17 haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet R17 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende Haftungen nach dem KSchG und zwingende Produkthaftungs‑ oder Personenschäden bleiben unberührt.

Für Unternehmer kann eine Haftungsobergrenze vereinbart werden (z. B. Höhe des Auftragswerts), sofern gesetzlich zulässig.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von R17 gegenüber Unternehmern insgesamt auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensfalls bezahlten Entgelte beschränkt.

Für Datenverlust haftet R17 nur, wenn der Kunde regelmäßige und geeignete Backups in zumutbarer Weise sicherstellt oder R17 explizit mit Backup‑Leistungen beauftragt wurde.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

§ 13 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

R17 verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze. Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen. Sofern Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

Bei Datenübermittlungen in Drittländer erfolgen zusätzliche Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln), sofern erforderlich.

§ 14 Security, NIS‑2 & Compliance-Leistungen

Leistungen im Bereich Security, Compliance oder NIS‑2 dienen der technischen und organisatorischen Unterstützung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Empfehlungen beruhen auf Branchenstandards und Best Practices.

Sicherheits‑ und Compliance‑Ziele können nur erreicht werden, wenn der Kunde die vereinbarten Maßnahmen in Organisation und Betrieb umsetzt.

R17 garantiert keine Zertifizierung oder behördliche Anerkennung; eine entsprechende Prüfung erfolgt durch die zuständigen Stellen bzw. durch den Kunden.

§ 15 Laufzeit, Kündigung & Datenrückgabe

Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder SLA. Bei Dauerschuldverhältnissen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich.

Nach Vertragsende stellt R17 auf Wunsch exportierbare Daten bereit, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung oder Archivierung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 16 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen widerspricht und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wurde.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Graz.